Römer bestraften Leichenraub mit dem Tod

Artikel aus IDEA-Spektrum

Das Stehlen von Leichen und andere Grabschändungen wurden von den Römern zur Zeit des Neuen Testamentes mit dem Tod bestraft. Dies geht aus dem sogenannten Nazareth-Edikt hervor, das in der Pariser Nationalbibliothek in einem der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Raum aufbewahrt wird. Es könnte gegen die These sprechen, daß Jesus nicht leiblich guferstanden sei sondern daß seine Leiche aus dem Grab entfernt wurde. Das in einen Marmorblock eingemeißelte Edikt enthält ein"Gebot des Kaisers" zum Schutz der Totenruhe. Das Entfernen eines Leichnams aus dem Grab oder eine heimliche Umbettung wird mit der Todesstrafe bedroht. Nach Ansicht der meisten Archäologen wurde der Marmorstein im ersten nachchristlichen Jahrhundert angefertigt und wie eine Litfaßsäule auf einem Marktplatz aufgestellt. 1878 gelangte er von Nazareth nach Paris.


Der Raub der Leiche Jesu wäre lebensgefährlich

Welche Bedeutung das Edikt für das Verständnis des frühen Christentums hat, hängt von der Datierung des Marmorblocks ab. Einige Forscher meinen, das Edikt mit den biblischen Berichten von der Auferstehung Jesu verbinden zu können. Die Bibel berichtet in Matthäus 28,11-15 von dem Plan, ein Gerücht zu verbreiten, daß die Jünger den Leichnam gestohlen hätten. Darauf, so die These der Forscher, hätten die Römer mit dem Nazareth-Edikt reagiert, um zu verhindern, daß noch mehr Leichen verschwinden. Diese Theorie setzt voraus, daß der Marmorblock erst nach dem Jahr 30 entstand. Aber auch eine frühere Datierung würde die Brisanz des Osterberichts erhellen. Wer einen Leichnam stehlen wollte, mußte die tödlichen Konsequenzen kennen. Aufgrund des Edikts hätte das von den Christengegnern ausgestreute Gerücht zu einem Gerichtsverfahren führen müssen. Die schwere Anklage ließ sich aber offensichtlich nicht beweisen.